Coronavirus-Information
Corona-Virus und wie man sich am besten informiert
Diese sind das hessische Sozialministerium, das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Situation in Deutschland
Inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Fallzahlen sind unter www.rki.de/covid-19-fallzahlen abrufbar.
Risikobewertung
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter an.
Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als mäßig eingeschätzt. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region und ist in „besonders betroffenen Gebieten“ hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
Zum Thema Übertragungswege:
Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie z.B. importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich. Generell ist das gründliche Händewaschen, wie es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlen wird, ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionen wie z.B. Magen-Darm Erkrankungen schützen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2
finden Sie unter nachfolgenden Links
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Patienten mit Asthma, COPD oder Schlafapnoe haben ein höheres Risiko im Erkrankungsfalle
Lesen Sie dazu:
Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
Bezüglich möglicher Testungen hat unsere Praxis die Möglichkeit diese an entsprechenden Stellen durchführen zu lassen. Hier selbst sind wir nicht in der Lage adäquate Testungen durchzuführen, da die Voraussetzungen in der Praxis nicht gegeben sind.
Zum Thema Testungen:
Eine Testung ist grundsätzlich bei symptomatischen Personen entsprechend der epidemiologischen Falldefinition sowie im Rahmen der differentialdiagnostischen Abklärung empfohlen, wenn ein klinischer Verdacht besteht aufgrund von Anamnese, Symptomen oder Befunden, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind und eine Diagnose für eine andere Erkrankung fehlt, die das Krankheitsbild ausreichend erklärt.
Zusatzinformation•Kontakt zu einem bestätigten Fall ist definiert als Vorliegen von mindestens einem der beiden folgenden Kriterien innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn:-Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder-Aufenthalt am selben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterterFamilienkreis, Krankenhaus, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war.•Der Aufenthalt in einem Risikogebiet ist definiert alsReise oder Wohnen in einem betroffenen Gebiet (Risikogebiet) innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn. Als Risikogebiet werden Gebiete mit anhaltender Mensch-zu-Mensch-Übertragung („community transmission“) eingestuft.Die Risikogebiete werden regelmäßig auf Basis von epidemiologischen Kriterien neu bewertet und auf den Internetseiten des RKI aktualisiert: www.rki.de/ncov-risikogebiete.
Derzeit ist noch nicht davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 breit in der Bevölkerung zirkuliert. Daher soll auch nicht jede Person mit respiratorischen Symptomen vorsorglich auf SARS-CoV-2 getestet werden, sondern nur akute Verdachtsfälle (siehe Wann sollte der Arzt den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus bei einem Patienten stellen, und wann ist eine Laboruntersuchung notwendig?). Dieses Vorgehen hilft dabei, dass die Labore die Proben von akuten Verdachtsfällen zeitnah testen können und nicht überlastet werden.
Im Rahmen der Influenza-Surveillance werden im RKI seit dem 24.2.2020 Proben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen, die von Praxen der Arbeitsgemeinschaft Influenza eingesandt werden, zusätzlich auch auf SARS-CoV-2 untersucht, um eine Zirkulation von SARS-CoV-2 frühzeitig zu erkennen und zu überwachen.
Stand: 12.03.2020
Das RKI hat eine Falldefinition und ein Flussschema erstellt, die umfangreiche Hilfestellung geben, bei welchen Patienten eine Laboruntersuchung auf das neuartige Coronavirus durchgeführt werden sollte.
Eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 ist dann angezeigt, wenn es sich bei den Betroffenen um begründete COVID-19-Verdachtsfälle handelt, d.h. sie
- unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten
und/oder
- akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber haben UND sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem internationalen Risikogebiet bzw. in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben. Diese sind unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Bei Patientinnen und Patienten, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 in Betracht zu ziehen, wenn
- akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber UND Aufenthalt in Regionen mit COVID-19-Fällen (keine internationalen Risikogebiete bzw. in Deutschland besonders betroffene Gebiete) bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn vorliegen
oder
- klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose und ohne erfassbares Expositionsrisiko vorliegen.
Tests bei asymptomatischen Personen werden nicht empfohlen.
Stand: 13.03.2020